Die wichtigsten Verkehrszeichen und ihre Einteilung

Bei vielen Menschen ist die Fahrschule schon einige Jahre her, manche Verkehrszeichen können in dieser Zeit in Vergessenheit geraten. Manchmal kommen auch neue Verkehrszeichen und Regelungen im Straßenverkehr hinzu. Deswegen macht es immer Sinn, die aktuellen und wichtigsten Verkehrszeichen zu wiederholen sowie ihre Einteilung zu kennen. Dazu genügt ein Blick in die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder in Online- sowie Offline- Kataloge.

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Einteilung der Verkehrszeichen

Es gibt Kataloge, in denen alle existierenden Verkehrszeichen aufgezählt und einfach beschrieben werden. Grundsätzlich werden die Verkehrszeichen in Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen und Zusatzzeichen unterteilt. In der StVO finden auch Markierungen als Verkehrszeichen sowie der Grünpfeil Beachtung. Besonders beim Grünpfeil bestehen oftmals Unklarheiten, weshalb seine Bedeutung hier beschrieben wird.

Der Grünpfeil an Lichtzeichenanlagen

Auch der Grünpfeil (auch umgangssprachlich „grüner Pfeil“) findet in der Straßenverkehrsordnung (§ 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil) gesondert Beachtung. Der Grünpfeil befindet sich an Lichtzeichenanlagen (Ampeln) und ist ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund. Nach dem Anhalten an einer roten Ampel kann bei einem Grünpfeil rechts abgebogen werden, wenn es die Verkehrssituation erlaubt. Behinderungen oder Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer müssen dabei, am besten durch vorausschauendes Autofahren, ausgeschlossen werden. Laut StVO darf bei dem Verkehrszeichen Grünpfeil nur aus dem rechten Fahrstreifen abgebogen werden.

Gefahrzeichen

Verkehrsschild: Achtung BaustelleGefahrzeichen dienen dazu die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Diese Verkehrszeichen werden in der Straßenverkehrsordnung in §40 beschrieben. Ist man außerhalb der Ortschaft unterwegs, befinden sich diese Verkehrszeichen in der Regel 150 bis 250 Meter vor der Gefahrenstelle. Innerhalb von Ortschaften stehen Gefahrzeichen meist kurz vor der Gefahr. Diese Verkehrszeichen können durch Zusatzzeichen ergänzt werden, die beispielsweise die Länge der Gefahrenstrecke angeben. Verkehrszeichen, welche die Geschwindigkeit anzeigen und zu einer Verringerung dieser (z. B. aufgrund einer bevorstehenden Kurve) aufrufen, sind ein typisches Gefahrzeichen, aber auch Zeichen für Gefahr durch Schneeglätte.

Vorschriftzeichen und Markierungen

Vorschriftzeichen werden in der Straßenverkehrsordnung unter §41 aufgeführt, dazu gehören nicht nur Verkehrsschilder, sondern ebenso Markierungen (laut Absatz 3). Die weißen Linien auf der Straßenoberfläche sind ein prägnantes Beispiel für Vorschriftzeichen, denn sie zeigen Gebote und Verbote im Straßenverkehr an: Fahrstreifen werden markiert und das Überholen wird verboten bzw. gestattet. Beschränkungen dieser Vorschriften können durch Zusatzzeichen angegeben werden.

Richt- und Zusatzzeichen sowie Verkehrseinrichtungen

Nach §42 der StVO sind Richtzeichen Verkehrszeichen, die Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs oder Ge- sowie Verbote angeben – das kann z. B. ein Ortseingangsschild sein. §43 enthält Verkehrseinrichtungen, dazu gehören u. a. gestreifte Schranken in rot-weiß und Ampeln, aber auch Parkuhren und Parkscheinautomaten. Diese Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Das bedeutet eine funktionierende Ampel ist stets zu befolgen, auch wenn die Verkehrsregel „rechts vor links“ angewendet werden könnte. Zusatzschilder haben in der Regel eine weiße Grundfarbe mit schwarzem Rand und tragen schwarze Zeichnungen bzw. Aufschriften. Dicht unter den Verkehrszeichen angebracht, ergänzen sie die Regelungen.

Alle Ausführungen beziehen sich auf den Stand des 26. Dezember 2011. Die einzelnen Aussagen sind ohne Gewähr.

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